Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
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Die Neuerungen die das Bildungsreformgesetz 2017 in der Auswahl der Lehrkräfte mit sich bringt ist, dass der Schulleitung konkret definierte und in allen Bundesländern und über alle Schularten hinweg einheitliche Aufgaben, Berechtigungen und Verantwortungen in der Auswahl von Lehrkräften für den eigenen Standort zukommen.
Das bedeutet, die Schulleitung ist mit folgenden neuen Aufgaben konfrontiert: