Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Für den Unterrichtsgegenstand Religion erfolgt die Personalplanung und die Zuweisung der Lehrpersonen durch die Schulämter. Bei erstmals am Standort tätigen Lehrpersonen wird der Schulleitung jedoch das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Ausgenommen davon sind lediglich vorübergehende Zuweisungen (z. B. Ersatz einer Lehrkraft bei Krankenstand).