Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
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Bestellungen erfolgen zunächst auf 5 Jahre befristet, danach bzw. bei positivem Verwendungsnachweis unbefristet. Die Inhaberin bzw. der Inhaber der Leitungsfunktion ist verpflichtet, binnen vier Jahren und sechs Monaten den Schulmanagementkurs – Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang erfolgreich zu absolvieren.