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Welche Befristung gilt für die Bestellung von Schulleitungen?

Bestellungen erfolgen zunächst auf 5 Jahre befristet, danach bzw. bei positivem Verwendungsnachweis unbefristet. Die Inhaberin bzw. der Inhaber der Leitungsfunktion ist verpflichtet, binnen vier Jahren und sechs Monaten den Schulmanagementkurs – Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang erfolgreich zu absolvieren.

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