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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

Welche Fristen gelten im Bestellungsverfahren von Schulleitungen?

4. Oktober 2018 von Bernadette Ullram

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  4. Welche Fristen gelten im Bestellungsverfahren von Schulleitungen?

Die Begutachtungskommission prüft die eingelangten Bewerbungen. Jene Bewerber/innen, die die Erfordernisse erfüllen, sind einem Assessment zuzuweisen und anschließend zu einer Anhörung vor der Begutachtungskommission zu laden und auf ihre Eignung zu prüfen. Die Kommission legt fest, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber in „höchstem Ausmaß“, in „hohem Ausmaß“ oder in „geringerem Ausmaß“ geeignet ist. Vom Vorsitz ist innerhalb von drei Monaten ein begründetes Gutachten bezüglich der Eignung der dem Anhörungsverfahren unterzogenen Bewerberinnen und Bewerber zu erstatten. Vor Weiterleitung des Gutachtens hat der Vorsitz einem vom schulpartnerschaftlichen Gremium (Schulclusterbeirat, Schulgemeinschaftsausschuss oder Schulforum) ermächtigten Mitglied des jeweiligen Organs auf Verlangen Einsicht in das Gutachten zu gewähren; für die Einsichtnahme ist eine Frist von zwei Wochen einzuräumen.

Die bisherige Parteienstellung der Bewerber/innen wird abgeschafft. Dadurch sind jahrelange Verzögerungen bei Bestellungsverfahren nicht mehr möglich.

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Bernadette Ullram

Über Bernadette Ullram

Bernadette Ullram ist stellvertretende Leiterin der der Abteilung Kommunikation/ Bürger/innenservice im BMBWF und Chefredakteurin des Blogs www.schulautonomie.at.

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Leitfaden zur neuen Lehrkraft, pdf
Handbuch Schulautonomie, pdf
Begleitkonzept Clusterbildung, pdf
Arbeitsbehelf für Schulclusterleitungen, pdf
Clusterplan (befüllbar), pdf
Clusterorganisationsplan (befüllbar), docx
Info-Folder Cluster für Schulerhalter, pdf
Info-Folder Cluster für Schulpartner, pdf

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