Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
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Dem Schulclusterbeirat kommt grundsätzlich nur Beratungskompetenz zu, die Schulforen bzw. Schulgemeinschaftsausschüsse können ihm jedoch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Diese Übertragung erfolgt durch Beschluss des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses am jeweiligen Standort. Dabei muss keine einheitliche Übertragung erfolgen. Es ist auch möglich, dass nur einzelne Schulforen oder Schulgemeinschaftsausschüsse eines Schulclusters dem Schulclusterbeirat Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen. Trotz Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf den Schulclusterbeirat bleiben das jeweilige Schulforum bzw. der jeweilige Schulgemeinschaftsausschuss bestehen. Die Übertragung hat auch keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Schulclusterbeirates.