Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
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Während bisher außerdem die zuständige Bundesministerin bzw. der zuständige Bundesminister durch Verordnung bestimmen konnte, bei welcher Mindestzahl von Anmeldungen bzw. SchülerInnen unter anderem ein alternativer Pflichtgegenstand oder Förderunterricht abzuhalten ist, kann dies nun die Schulleitung tun. Das betrifft folgende Bereiche:
Selbstverständlich ist dabei auf die die Erfordernisse der Pädagogik und der Sicherheit, auf den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler, auf die räumlichen Möglichkeiten, auf die mögliche Belastung der Lehrpersonen sowie auf die der Schule zugeteilten Personalressourcen Rücksicht zu nehmen.
Es können Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen einer oder mehrerer Schulen zur Erreichung der Mindestzahl zusammengefasst werden. Die Schulleitung ist bei ihrer Entscheidung betreffend die Schülerzahlen für Klassen oder Gruppen an keine Größen gebunden. Es gibt keine zentral vorgegebenen Mindest- oder Maximalzahlen für Gruppen.