1. Home
  2. Fragen und Antworten zur Schulautonomie
  3. Flexible Öffnungszeiten
  4. Wer überträgt die Aufsichtspflicht an „geeignete Personen“?

Wer überträgt die Aufsichtspflicht an „geeignete Personen“?

Die Übertragung der Aufsichtspflicht erfolgt durch die Schulleitung, die auf die damit einhergehenden Vorschriften ausdrücklich hinzuweisen hat. Die Schulleitung trägt auch die Verantwortung dafür, dass die mit der Aufsichtspflicht betrauten Personen dafür »geeignet« sind.

War dieser Beitrag hilfreich?

Ähnliche Beiträge