Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
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Die Übertragung der Aufsichtspflicht erfolgt durch die Schulleitung, die auf die damit einhergehenden Vorschriften ausdrücklich hinzuweisen hat. Die Schulleitung trägt auch die Verantwortung dafür, dass die mit der Aufsichtspflicht betrauten Personen dafür »geeignet« sind.