Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
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Eine Begutachtungskommission ist bei der Bildungsdirektion einzurichten. Der Begutachtungskommission gehören in Anlehnung an das Ausschreibungsgesetz als stimmberechtigte Mitglieder an:
Der Begutachtungskommission gehören als Mitglieder mit beratender Stimme an:
Im Pflichtschulbereich ist ebenfalls ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des zuständigen Schulerhalts (Schulerhalterverbandes) mit beratender Stimme verankert.