Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
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Die Bewerberinnen oder Bewerber haben in der Bewerbung
für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen und sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses Auswahlverfahren wird für die Bestellung der Schul- und Clusterleiter/innen vereinheitlicht und standardisiert (Pflichtschul- und Bundesschulbereich). Eine Begutachtungskommission ist bei der Bildungsdirektion einzurichten. Die Begutachtungskommission prüft die eingelangten Bewerbungen. Jene Bewerber/innen, die die Erfordernisse erfüllen, sind einem Assessment zuzuweisen und anschließend zu einer Anhörung vor der Begutachtungskommission zu laden und auf ihre Eignung zu prüfen. Die Kommission legt fest, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber in „höchstem Ausmaß“, in „hohem Ausmaß“ oder in „geringerem Ausmaß“ geeignet ist.
Die bisherige Parteienstellung der Bewerber/innen wird abgeschafft. Dadurch sind jahrelange Verzögerungen bei Bestellungsverfahren nicht mehr möglich.