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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

Wie sieht das Bewerbungsverfahren für eine Schulleitungsposition aus?

4. Oktober 2018 von Bernadette Ullram

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  3. Bestellung von Schulleitungen
  4. Wie sieht das Bewerbungsverfahren für eine Schulleitungsposition aus?

Die Bewerberinnen oder Bewerber haben in der Bewerbung

  1. ihre persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
  2. ihre Führung- und Managementkompetenzen sowie
  3. ihre Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen

für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen und sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses Auswahlverfahren wird für die Bestellung der Schul- und Clusterleiter/innen vereinheitlicht und standardisiert (Pflichtschul- und Bundesschulbereich). Eine Begutachtungskommission ist bei der Bildungsdirektion einzurichten. Die Begutachtungskommission prüft die eingelangten Bewerbungen. Jene Bewerber/innen, die die Erfordernisse erfüllen, sind einem Assessment zuzuweisen und anschließend zu einer Anhörung vor der Begutachtungskommission zu laden und auf ihre Eignung zu prüfen. Die Kommission legt fest, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber in „höchstem Ausmaß“, in „hohem Ausmaß“ oder in „geringerem Ausmaß“ geeignet ist.

Die bisherige Parteienstellung der Bewerber/innen wird abgeschafft. Dadurch sind jahrelange Verzögerungen bei Bestellungsverfahren nicht mehr möglich.

 

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Bernadette Ullram

Über Bernadette Ullram

Bernadette Ullram ist stellvertretende Leiterin der der Abteilung Kommunikation/ Bürger/innenservice im BMBWF und Chefredakteurin des Blogs www.schulautonomie.at.

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Handbuch Schulautonomie, pdf
Begleitkonzept Clusterbildung, pdf
Arbeitsbehelf für Schulclusterleitungen, pdf
Clusterplan (befüllbar), pdf
Clusterorganisationsplan (befüllbar), docx
Info-Folder Cluster für Schulerhalter, pdf
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