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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

Wie viele Schulen und Schülerinnen bzw. Schüler können sich jeweils zu einem Cluster zusammenschließen?

25. September 2018 von Bernadette Ullram

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  4. Wie viele Schulen und Schülerinnen bzw. Schüler können sich jeweils zu einem Cluster zusammenschließen?

Zwei bis maximal acht Schulen können in einem Schulcluster pädagogisch und organisatorisch gemeinsam geführt werden. Sowohl aus pädagogischen als auch aus dienst- und besoldungsrechtlichen Erwägungen heraus soll sich ein Schulcluster in einer bestimmten Größenordnung bewegen, die mit der Bandbreite von 200 bis 2.500 Schülerinnen und Schülern festgesetzt ist. Ab einer bestimmten Größenordnung (1.300 Schülerinnen und Schüler oder mehr als drei Schulstandorte) ist die Mitbefassung (Zustimmung) der betroffenen Zentralausschüsse vorgesehen.

 

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Bernadette Ullram

Über Bernadette Ullram

Bernadette Ullram ist stellvertretende Leiterin der der Abteilung Kommunikation/ Bürger/innenservice im BMBWF und Chefredakteurin des Blogs www.schulautonomie.at.

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FAQ zur Schulautonomie

Auf diesen Seiten finden Sie Antworten zu den gängigsten Fragen rund um das Autonomiepaket der Bildungsreform, die den aktuellen Status-quo der Umsetzung widerspiegeln.

Falls Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, freuen wir uns über Ihre Nachricht unter schulautonomie@bmbwf.gv.at

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  • Das Schulleitungsprofil, pdf
  • Leitfaden zur neuen Lehrkraft, pdf
  • Handbuch Schulautonomie, pdf
  • Begleitkonzept Clusterbildung, pdf
  • Arbeitsbehelf für Schulclusterleitungen, pdf
  • Clusterplan (befüllbar), pdf
  • Clusterorganisationsplan (befüllbar), docx
  • Info-Folder Cluster für Schulerhalter, pdf
  • Info-Folder Cluster für Schulpartner, pdf

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