Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
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Bei der Erlassung von schulautonomen Lehrplanbestimmungen handelt es sich rechtlich um den Erlass einer Verordnung. Diese ist durch Anschlag in der Schule kundzumachen und nach Ablauf eines Monats bei der Schulleitung für die Dauer ihrer Geltung aufzubewahren.
Bernadette Ullram ist stellvertretende Leiterin der der Abteilung Kommunikation/ Bürger/innenservice im BMBWF und Chefredakteurin des Blogs www.schulautonomie.at.