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Die Rolle und Bestellung von Schulleitungen
Ziel unseres Schulsystems ist es, junge Menschen dahingehend zu befähigen, ihre Stärken und Begabungen für ein selbstbestimmtes Leben entfalten zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, bekommen Schulen die Möglichkeit, selbstverantwortlich und eigenständig pädagogische Konzepte und Organisationsformen zu definieren, die soziale Zu- und Festschreibungen überwinden und zur Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit beitragen. Die Schulleitung verantwortet die Entwicklungs- und Reflexionsprozesse an der Schule unter Beteiligung von Lehrenden, Eltern und Schülerinnen und Schülern sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren im Umfeld der Schule – sprich, sie ist Dreh- und Angelpunkt einer guten Schule.
Seit 1.1.2019 hat die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor freigewordene Planstellen für leitende Funktionen ehestens, längstens jedoch innerhalb von drei Monaten nach dem Freiwerden, auszuschreiben.
Die Ausschreibung der Planstelle einer Leiterin oder eines Leiters kann für einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren aufgeschoben werden, wenn die Einbeziehung der Schule in einen Schulcluster oder eine andere wesentliche organisatorische Maßnahme in Aussicht genommen ist. Soll eine Leiterin oder ein Leiter zusätzlich mit der Leitung einer Schule betraut werden, muss nicht ausgeschrieben werden.
Beiträge zum Thema
- Bestellung von Schulleitungen: Was sagt das Gesetz?
- Das Schulleitungsprofil: Die sich wandelnde Rolle der Schulleitungen
- Das Schulleitungsprofil zum Download
- Aus dem Projekt: „Orientierung für Schulleitungen – Das Schulleitungsprofil“
- Direktor Persterer im Gespräch: „Führungsverständnis zum Wohle der Schule einsetzen.“