Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Klassen- und Gruppengrößen
Mit der Bildungsreform 2017 wurden Klassen- und Gruppengrößen in die Schulautonomie übertragen. Die Klasse bleibt als sozialer Bezugsrahmen für Schüler/innen erhalten und die Schulen erhalten dieselbe Ressourcenausstattung, jedoch kann jede Schule bzw. der Schulcluster autonom festlegen, welche Fächer in welcher Art der Gruppenbildung durchgeführt werden. So können beispielsweise klassenübergreifende Gruppen für projektorientierte Unterrichtsphasen gebildet werden.
Die Schul(cluster)leitung ist verpflichtet, die Kriterien für Gruppengrößen und Teilungen dem Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss zur Kenntnis zu bringen und sich über entsprechende Maßnahmen mit den Schulpartnern zu beraten. Die aus der Flexibilisierung am Standort freiwerdenden Ressourcen können für pädagogisch differenzierte Maßnahmen am Standort eingesetzt werden, wie z. B. für fächerübergreifende Projekte, Förderangebote usw. Auch jahrgangübergreifende Unterrichtsformen sollen vermehrt Platz finden.
Informationen, wie dies praktisch aussehen kann und welche Erfahrungen Schulen mit der Flexibilisierung der Klassen-/Gruppengrößen bereits gemacht haben, erfahren Sie hier auf dem Blog.
Beiträge zum Thema
- Flexible Klassen- und Gruppengrößen: Was sagt das Gesetz?
- Flexible Gruppenarbeit in den Lernbüros des Bildungsunternehmens NMS Pinkafeld
- „30-25-21-13-8-6“
- Flexible Klassen- und Gruppengrößen: Wie machen das eigentlich die Anderen?
Alle Blog-Beiträge zum Thema Flexible Klassen- und Gruppenbildung