Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Öffnungszeiten
Der Unterricht darf in Österreich in der Regel nicht vor 8.00 Uhr beginnen. Eine Vorverlegung des Unterrichtsbeginnes auf frühestens 7.00 Uhr durch das Schulforum bzw. den Schulgemeinschaftsausschuss ist unter bestimmten Voraussetzungen allerdings möglich. Bei der Beschlussfassung in den Gremien (Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss) hat die Schulleitung seit der Bildungsreform 2017 ein Stimmrecht.
An berufsbildenden mittleren und höheren Schulen kann der Schulgemeinschaftsausschuss festlegen, dass im Hinblick auf pädagogische Erfordernisse (z. B. praktischer Unterricht, Projekte, Projektunterricht) an allen oder einzelnen Schultagen der Unterricht bereits vor 7.00 Uhr beginnt und nach 19.00 Uhr endet. Auch hier hat die Schulleitung ein Stimmrecht.
Doch die besondere Erleichterung im Rahmen der Schulautonomie in Zusammenhang mit flexiblen Öffnungszeiten ist die Möglichkeit für die Schulleitung, vor Beginn des Unterrichts und nach dem Ende des Unterrichts eine Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern in der Schule durch geeignete Personen einzusetzen.