Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Unterrichtseinheiten
Im Rahmen der Bildungsreform 2017 wurde die Möglichkeit geschaffen, die klassische 50-Minuten-Stunde zu öffnen, wodurch mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Stundenplans (der Stundenpläne) gegeben ist. Um diese Öffnung zu nutzen, bedarf es der Zustimmung des Dienststellenausschusses (s. § 9 Abs. 2 lit. b PVG).
Damit können Schulen autonom entscheiden, wie die Unterrichtseinheiten zeitlich zusammengefasst werden. Gemäß den Anforderungen der Lerninhalte und der methodisch-didaktischen Umsetzung können Projektunterricht, Blockungen und themenzentrierter Unterricht vereinfacht durchgeführt werden. Die Gesamtunterrichtszeit gemäß dem jeweils geltenden Lehrplan ändert sich dadurch aber nicht.
Wie die Unterrichtseinheiten autonom gestaltet werden können und welche Vorteile das für Ihre Schule bringt erfahren Sie in zahlreichen Beiträgen auf unserem Blog.
Beiträge zum Thema
- Flexible Dauer von Unterrichtseinheiten: Was sagt das Gesetz?
- Epochaler Unterricht – Differenzierung und Individualisierung durch Schulautonomie an der NMS Mautern
- Beispiele zur praktischen Umsetzung – Abweichen von der 50-Minuten-Einheit Teil 1
- Beispiele zur praktischen Umsetzung – Abweichen von der 50-Minuten-Einheit Teil 2
- Flexible Unterrichtszeit: Wie machen das eigentlich die Anderen?