Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.
Bildungsdirektionen
Das Bildungsreformgesetz 2017 hat auf Verwaltungsebene eine wesentliche Änderung mit sich gebracht: Die Neuordnung der Schulverwaltungsbehörden auf Länderebene durch die Einrichtung der so genannten Bildungsdirektionen.
Die Bildungsdirektionen als neue Bund-Länder-Behörden wurden mit 1.1.2019 eingerichtet und ersetzen seit diesem Zeitpunkt die Landesschulräte beziehungsweise den Stadtschulrat für Wien sowie die „Schulabteilungen“ in den Landesregierungen. Die Bildungsdirektion ist die erste so genannte „Mischbehörde“. Als solche vollzieht sie sämtliche in der Bundesverfassung festgelegten Schulangelegenheiten und ist für die gesamte Personalverwaltung aller Lehrer/innen verantwortlich.