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Cluster
Seit 1.9.2018 ist der Zusammenschluss von zwei bis maximal acht Schulstandorten in geografisch benachbarter Lage zu einem Schulcluster möglich.
Der damit geschaffene gemeinsame pädagogische Rahmen für kleinere Schulstandorte ermöglicht beispielsweise eine gemeinsame Lehrfächerverteilung, die gemeinsame Entwicklung von Schwerpunktsetzungen, die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Projekte, den stärkenorientierten Einsatz von Lehrkräften und ein verbessertes Übergangsmanagement an den Nahtstellen der involvierten Schulen.
Durch frei werdende Einrechnungen kann ein Cluster in Folge administratives Unterstützungspersonal erhalten. Durch diese Umwandlungs- bzw. Einsatzmöglichkeit von Verwaltungspersonal kommen im Cluster mehr Ressourcen an, als dies bisher an den einzelnen Schulen der Fall ist.
Schulclusterleitung und Bereichsleitung
Die Schulclusterleitung ist für die Besorgung aller Angelegenheiten zuständig, die den Schulleitungen der einzelnen Schulen zukämen. Dabei bedient sie sich eines Managementteams, das sich aus Bereichsleitungen (Ansprechpartner/innen am Standort, Übernahme bestimmter Managementaufgaben) und Verwaltungspersonal, sowie gegebenenfalls Schulcluster-Administrationen zusammensetzt. Abteilungs- und Fachvorstehungen bleiben im Schulcluster für jene Schulen bestehen, für die solche Funktionen vorgesehen sind.
Die Schulclusterleitung legt die Organisation des Clusters eigenverantwortlich im Clusterorganisationsplan (CLOP) fest und wählt Bereichsleitungen und falls vorgesehen auch Schulcluster-Administrationen aus.
Für jede Schule ist im Cluster eine Bereichsleitung vorgesehen. (Ausnahme: Jene Schule an welcher die Schulclusterleitung ihren Sitz hat.) Der Bereichsleitung obliegen die Leitung eines Schulstandorts nach Maßgabe der Vorgaben der Schulclusterleitung sowie die Wahrnehmung der im Organisationsplan (CLOP) übertragenen Aufgaben im Schulcluster.
Daraus lassen sich folgende Aufgabenbereiche für Bereichsleitungen im Schulcluster ableiten (vgl. § 52a SchUG):
- Pädagogischer Support (Ansprechpartner) für alle Schulpartner am Standort im akuten Krisenmanagement.
- Mitarbeit im Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungs-Team des Clusters.
- Diensteinteilung bei akuten Absenzen am Standort und Einführung neuer Lehrpersonen in die verschiedenen Arbeitsbereiche.
Dem Schulcluster als einheitliche Dienststelle sind einerseits Lehrpersonen und andererseits Personal zur administrativen Unterstützung, insbesondere Sekretariatspersonal, zugeordnet.
Cluster können im Bereich der Pflichtschulen (Volksschule, NMS, Polytechnische Schule, Sonderschule, Berufsschule) oder im Bereich der Bundesschulen (AHS, BMHS) eingerichtet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Mischcluster aus Pflichtschule(n) und Bundesschule(n) zu bilden.
Beiträge zum Thema:
- Cluster: Was sagt das Gesetz?
- Wer soll Cluster brauchen?
- Clusterbildungen: Was bringen sie wirklich und wann machen sie Sinn?
- APS Pilotcluster im Burgenland und in Tirol
- Bad Aussee: Das zarte Pflänzlein der Bundesschulcluster sprießt mutig vor sich hin
- Wie wird ein Cluster geleitet? – Arbeitsbehelf für Schulclusterleitungen