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Flexible Klassen- und Gruppenbildung
Mit der Bildungsreform 2017 werden Klassen- und Gruppengrößen nicht mehr zentral vorgegeben, sondern in die Schulautonomie übertragen. Die Klasse bleibt als sozialer Bezugsrahmen für Schüler/innen erhalten. Die Schulen erhalten dieselbe Ressourcenausstattung. Die Schule bzw. der Schulcluster kann jedoch autonom festlegen, welche Fächer in welcher Art der Gruppenbildung durchgeführt werden. So können beispielsweise klassenübergreifende Gruppen für projektorientierte Unterrichtsphasen gebildet werden.
Die Schul(cluster)leitung ist verpflichtet, die Kriterien für Gruppengrößen und Teilungen dem Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss zur Kenntnis zu bringen und sich über entsprechende Maßnahmen mit den Schulpartnern zu beraten. Die aus der Flexibilisierung am Standort freiwerdenden Ressourcen können für pädagogisch differenzierte Maßnahmen am Standort eingesetzt werden, wie z.B. für fächerübergreifende Projekte, Förderangebote usw. Auch jahrgangübergreifende Unterrichtsformen sollen vermehrt Platz finden.
Weitere interessante Beiträge zum Thema:
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