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Blog zur Schulautonomie

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Mit dem Newsletter zur Schulautonomie informieren wir Sie regelmäßig über alle Neuerungen auf dem Blog sowie über spannende Themen rund um Schulautonomie und Bildungsreform.

Flexible Öffnungszeiten

Der Unterricht darf in Österreich in der Regel nicht vor 8.00 Uhr beginnen. Eine Vorverlegung des Unterrichtsbeginnes auf frühestens 7.00 Uhr durch das Schulforum bzw. den Schulgemeinschaftsausschuss war unter bestimmten Voraussetzungen allerdings schon bisher möglich. Bei der Beschlussfassung in den Gremien (Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss) hat der Schulleiter oder die Schulleiterin nun allerdings ein Stimmrecht.

An berufsbildenden mittleren und höheren Schulen kann der Schulgemeinschaftsausschuss seit September 2018 außerdem festlegen, dass im Hinblick auf pädagogische Erfordernisse (z.B. praktischer Unterricht, Projekte, Projektunterricht) an allen oder einzelnen Schultagen der Unterricht vor 7.00 Uhr beginnt und nach 19.00 Uhr endet. Bei der Beschlussfassung hat der Schulleiter ebenfalls Stimmrecht.

Eine wesentliche Änderung im Rahmen des Bildungsreformgesetzes in Zusammenhang mit flexiblen Öffnungszeiten ist die Möglichkeit für die Schulleitung, vor Beginn des Unterrichts und nach dem Ende des Unterrichts eine Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern in der Schule durch geeignete Personen einzusetzen.

Weitere interessante Beiträge zum Thema:

  • Flexible Öffnungszeiten: Was sagt das Gesetz?
  • Schulzeit ist Lebenszeit. Sollen wir unsere schulischen Öffnungszeiten neu organisieren?
  • Flexible Öffnungszeiten verändern die Schulkultur
  • Das Konzept flexibler Öffnungszeiten als schulisches Meisterstück

Alle Blog-Beiträge zum Thema Flexible Öffnungszeiten

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